Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17.7.2026
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen BERNET SOLUTIONS, Wehntalerstrasse 423, 8046 Zürich, UID CHE-175.910.955, Betreiberin von e-vignetteschweiz.ch (nachfolgend „Anbieter") und der Kundin bzw. dem Kunden (nachfolgend „Kunde"). Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB ausdrücklich und vollumfänglich.
2. Leistungsumfang & Unabhängigkeitshinweis
Der Anbieter ist ein eigenständiges, privatwirtschaftliches Unternehmen und steht in keiner geschäftlichen, vertraglichen oder organisatorischen Verbindung zum Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), zum Eidgenössischen Finanzdepartement oder zu einer anderen Behörde des Bundes. Der Anbieter ist nicht die offizielle Verkaufsstelle der Schweizer E-Vignette. Die offizielle E-Vignette ist direkt beim BAZG unter via.admin.ch erhältlich, in der Regel zum Preis von CHF 40.
Der Anbieter erbringt im Auftrag und auf Rechnung des Kunden eine reine Vermittlungs- und Verwaltungsdienstleistung: Er bestellt die offizielle Schweizer E-Vignette beim BAZG für das vom Kunden angegebene Fahrzeug und übernimmt die jährliche, automatische Erneuerung sowie die Verwaltung und Aufbewahrung der Vignettendaten. Der Kunde erteilt dem Anbieter hierzu ausdrücklich Vollmacht.
2a. Vertragsgegenstand & Rolle als technischer Dienstleister
Gegenstand des Vertrages ist der Auftrag des Kunden an den Anbieter, als technischer Dienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ein bestimmtes Kraftfahrzeug für einen bestimmten Gültigkeitszeitraum in der elektronischen Datenbank der zuständigen Stelle zu registrieren und damit die Maut zu entrichten, die zur Benutzung von vignettenpflichtigen Strassen berechtigt.
Der Anbieter kauft die Leistung in diesem Fall nicht selbst beim Mautbetreiber ein, sondern ist ausschliesslich technischer Dienstleister, welcher im Namen und auf Rechnung des Kunden die Registrierung im digitalen Mautsystem des Autobahnbetreibers durchführt. Der Anbieter schuldet dem Kunden lediglich die Durchführung der Registrierung als elektronische Dienstleistung, nicht jedoch die Lieferung einer E-Vignette als verkörperten Nachweis dafür, dass für ein bestimmtes Kraftfahrzeug eine Maut entrichtet wurde.
Der Anbieter wird selbst keine E-Vignette im PDF-Format ausstellen. Die zuständige Stelle stellt nach erfolgter Registrierung ein Dokument zur Bestätigung der Fahrzeugregistrierung im Mautsystem aus, welches der Anbieter im Rahmen der Registrierungsdienstleistung an den Kunden weiterleitet.
3. Preise, Servicegebühr & Mehrwertsteuer
Der Gesamtpreis für das Jahresabonnement beträgt CHF 49 und setzt sich aus zwei klar getrennten Bestandteilen zusammen:
(a) CHF 40 offizielle Schweizer E-Vignette: Dieser Betrag wird vom Anbieter im Namen und auf Rechnung des Kunden vollständig an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, via.admin.ch) weitergeleitet und stellt einen durchlaufenden Posten dar. Es handelt sich nicht um Umsatz des Anbieters.
(b) CHF 9 Servicegebühr: Vergütung für die Vermittlungs- und Verwaltungsdienstleistung des Anbieters (Bestellung beim BAZG, automatische jährliche Erneuerung, Verwaltung der Vignettendaten, Kunden-Support).
Mehrwertsteuer: Der Anbieter ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig (Jahresumsatz unter der Eintragungsgrenze gemäss Art. 10 MWSTG). Die angegebenen Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Bei künftiger MWST-Pflicht fällt die Mehrwertsteuer ausschliesslich auf die Servicegebühr von CHF 9 an; der durchlaufende Posten für die offizielle Vignette bleibt mehrwertsteuerneutral.
4. Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung & Kündigung
Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht zuvor gekündigt wird. Der Kunde kann sein Abonnement das ganze Jahr über per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse oder im Kundenkonto kündigen. Damit das Abonnement für das kommende Vignettenjahr nicht verlängert wird, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Anbieter eingehen. Die jährliche Belastung der Servicepauschale erfolgt in der Regel am 15. November: Geht die Kündigung zwischen dem 15. und dem 30. November ein, wird der bereits belastete Jahresbetrag automatisch über den Zahlungsdienstleister vollständig zurückerstattet, da die Vignette für das kommende Vignettenjahr erst ab dem 1. Dezember beim BAZG (via.admin.ch) bestellt wird. Ab dem 1. Dezember ist die Vignette für das kommende Vignettenjahr bereits beim BAZG bestellt und registriert; eine Kündigung wirkt in diesem Fall erst auf das darauffolgende Vignettenjahr (Vertragsende per 31. Januar am Ende der bereits bezahlten Gültigkeitsperiode). Bereits für die laufende oder für das kommende Vignettenjahr beim BAZG aktivierte Leistungen (E-Vignette und Servicegebühr) bleiben geschuldet, behalten ihre Gültigkeit bis zum offiziellen Ablaufdatum und werden nicht zurückerstattet.
Vorreservierung des Folgejahres: Wählt der Kunde im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. November eine Vignette für das kommende Jahr aus, wird das Zahlungsmittel für die spätere Belastung gespeichert (Vorreservierung). Die Belastung erfolgt am 15. November des laufenden Jahres, sofern nicht TWINT als Zahlungsart gewählt und die sofortige Bezahlung ausgewählt wurde. Die Vignette wird frühestens am 1. Dezember des laufenden Jahres beim BAZG bestellt und registriert. Bis dahin kann der Kunde das Abonnement ohne Belastung kündigen.
Beschaffung der Folgejahresvignette im Übergangszeitraum: Die Schweizer E-Vignette ist jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig (sogenannter Übergangszeitraum). Der Kunde beauftragt den Anbieter ausdrücklich, die Folgejahresvignette als technischer Dienstleister innerhalb dieses Übergangszeitraums – in der Regel zwischen Anfang Dezember und spätestens dem 31. Januar – im Namen und auf Rechnung des Kunden beim BAZG zu registrieren. Der genaue Zeitpunkt der Registrierung liegt im Ermessen des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die hinterlegten Zahlungsmittel sowie die Fahrzeug- und Halterdaten im Übergangszeitraum gültig und aktuell sind. Eine Kündigung, die nach erfolgter Bestellung der Folgejahresvignette beim BAZG eingeht, berührt die Gültigkeit dieser bereits ausgelösten Vignette nicht; eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5. Widerrufsrecht
Bei einem sofortigen Kauf wird die Leistung (Bestellung der personalisierten E-Vignette beim BAZG) unmittelbar nach Vertragsabschluss vollständig erbracht; ein allfälliges Widerrufsrecht erlischt daher mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden zur sofortigen Auftragsausführung im Bestellprozess. Bei einer Vorreservierung für das Folgejahr erklärt der Kunde zudem, dass er mit dem späteren Erwerb der Vignette einverstanden ist und das Zahlungsmittel für die spätere Belastung hinterlegt.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt im Voraus oder zur vereinbarten Belastungszeit per Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder TWINT über die Zahlungsdienstleister Stripe oder Payrexx. Bei reinen Vorreservierungen wird das Zahlungsmittel tokenisiert und der Betrag zu einem späteren Zeitpunkt belastet. Bei Zahlungsverzug oder fehlgeschlagenem Einzug der Folgejahresgebühr ist der Anbieter berechtigt, die Erneuerung auszusetzen.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Bestellung notwendigen Angaben (insbesondere Kontrollschild, Fahrzeugart und Zulassungsland) korrekt und vollständig anzugeben. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit dieser Angaben sowie für die rechtzeitige Mitteilung von Änderungen (z. B. Halterwechsel, neues Kontrollschild, Fahrzeugverkauf).
Korrektur eines falsch eingegebenen Kontrollschilds: Das BAZG erlaubt für Schweizer Kontrollschilder eine einmalige Korrektur und für ausländische Kontrollschilder eine Korrektur innerhalb von 24 Stunden nach Bestellung. Der Kunde ist verpflichtet, Eingabefehler unverzüglich – spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bestellbestätigung – per E-Mail zu melden. Spätere Korrekturen sind durch das BAZG nicht mehr möglich; in diesem Fall ist eine neue, kostenpflichtige Vignette zu beschaffen, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der ursprünglich bezahlten Beträge.
Fahrzeug- und Halterwechsel: Die offizielle Schweizer E-Vignette ist fest an das Kontrollschild gebunden. Bei Wechsel des Kontrollschilds (z. B. Fahrzeugverkauf, Halterwechsel, neue Zulassung) verliert die Vignette ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung durch das BAZG oder den Anbieter ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, ein neues Kontrollschild dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, damit die nächste Folgejahresvignette korrekt registriert wird.
Doppelbestellung: Bestellt der Kunde parallel zum laufenden Abo selbst direkt beim BAZG oder über einen Drittanbieter eine E-Vignette für dasselbe Kontrollschild, besteht weder gegenüber dem BAZG noch gegenüber dem Anbieter ein Anspruch auf Rückerstattung. Der Kunde ist verpflichtet, das Abo in solchen Fällen rechtzeitig, spätestens jedoch am 30. November (Stichtag für Kündigungen; automatische Rückerstattung der am 15. November erfolgten Belastung im Zeitraum 15.–30. November), zu kündigen.
8. Haftungsausschluss & Rückerstattung
Der Anbieter haftet ausschliesslich für die ordnungsgemässe Weiterleitung der Bestellung an das BAZG mit den vom Kunden bereitgestellten Daten. Eine Haftung für Schäden, Bussen oder Folgekosten, die aus fehlerhaften, unvollständigen oder verspätet aktualisierten Angaben des Kunden resultieren, wird vollumfänglich ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Verzögerungen, Ausfälle oder Fehler seitens des BAZG, des Zahlungsdienstleisters oder höherer Gewalt. Die Haftung des Anbieters ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Betrag der im jeweiligen Abrechnungsjahr bezahlten Servicegebühr beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.
Keine Rückerstattung bereits registrierter Vignetten: Sobald die E-Vignette beim BAZG für ein Kontrollschild registriert wurde, ist sie weder vom BAZG noch vom Anbieter stornier- oder erstattbar. Dies gilt insbesondere bei Fahrzeugverkauf, Halterwechsel, Fahrzeugaufgabe, Diebstahl, Totalschaden, Doppelbestellung oder Eingabefehlern des Kunden nach Ablauf der Korrekturfrist gemäss §7. Der gesamte Jahresbetrag von CHF 49 (CHF 40 Vignette + CHF 9 Service) bleibt in diesen Fällen geschuldet bzw. wird nicht rückerstattet.
9. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung. Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
10. Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widerspricht.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Konsumentengerichtsstände.
13. Partnerprogramm – ergänzende Bedingungen
Für am Partnerprogramm von e-vignetteschweiz.ch teilnehmende Personen und Unternehmen gelten zusätzlich zu diesen AGB die nachfolgenden Bedingungen. Mit der Registrierung als Partner werden diese Bedingungen ausdrücklich akzeptiert.
Provisionsmodell: Direkte Werbung: CHF 6 einmalig pro Neuabschluss eines geworbenen Endkunden sowie CHF 1 pro Folgejahr, solange das Abonnement des Kunden aktiv bleibt. Indirekte Werbung (Partner-werben-Partner): kein Anteil am Erstabschluss des geworbenen Partners, jedoch CHF 1 pro Folgejahr eines Endkunden-Abonnements des geworbenen Partners – begrenzt auf maximal drei Folgejahre pro betroffenes Endkunden-Abonnement.
Auszahlung: Auszahlungen erfolgen einmal jährlich, jeweils am 1. Februar, auf die vom Partner hinterlegte IBAN. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt CHF 50. Wird dieser Mindestbetrag im betreffenden Jahr nicht erreicht, wird das offene Guthaben automatisch in das folgende Jahr übertragen, bis der Mindestbetrag erreicht ist. Auszahlungen werden nur an Konten ausgeführt, die auf den Partner bzw. dessen Unternehmen lauten.
Ein-Konto-Regel & Verbot von Selbst-Empfehlungen: Pro natürlicher oder juristischer Person ist nur ein Partnerkonto zulässig. Untersagt sind insbesondere: (a) das Anlegen mehrerer Partnerkonten durch dieselbe Person bzw. denselben wirtschaftlich Berechtigten; (b) Selbst-Empfehlungen sowie das gegenseitige Anlegen und Empfehlen von Konten durch Personen desselben Haushalts oder desselben Unternehmens mit dem Ziel, Erstabschluss- oder Folgejahres-Provisionen zu erzeugen; (c) der Aufbau künstlicher, mehrstufiger Empfehlungsketten ohne tatsächliche Neu-Akquise; (d) jede Form der Manipulation des Referral-Trackings (z. B. Verwendung eigener Zahlungsmittel für vermeintliche Endkunden-Abschlüsse). Mehrere echte, eigenständig tätige Partner desselben Unternehmens (z. B. Fahrlehrer einer Fahrschule, Aussendienst eines Garagisten) sind zulässig; der Anbieter behält sich vor, solche Konstellationen im Einzelfall manuell zu prüfen.
Folgen bei Verstoss: Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoss gegen vorstehende Regeln ist der Anbieter berechtigt, betroffene Provisionen zurückzubehalten oder zu stornieren, ausstehende Auszahlungen auszusetzen und sämtliche involvierten Partnerkonten ohne Vorankündigung zu sperren. Bereits erfolgte unrechtmässige Auszahlungen können zurückgefordert werden.
Steuern und Sozialversicherungen: Provisionen werden brutto und ohne Abzüge ausbezahlt. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Beträge ordnungsgemäss zu versteuern und allfällige Sozialversicherungsabgaben (insbesondere AHV) bei der zuständigen Ausgleichskasse anzumelden und abzurechnen.